Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen – ganz plötzlich und egal in welchem Alter.

Wenn Menschen plötzlich mit ihrer eigenen Pflegebedürftigkeit oder der eines Angehörigen konfrontiert werden, fühlen sie sich oft hilflos und wissen nicht, an wen sie sich wenden oder wie sie sich verhalten sollen – insbesondere mit den Fragen: ob und wann die Krankenkasse bzw. Pflegekasse finanziell unterstützt?

Gemäß § 14 Absatz 1 des SGB XI definiert der Gesetzgeber Personen als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, regelmäßige tägliche Aufgaben auszuführen und daher erhebliche oder höhere Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Eine solche Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein und voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten.

Wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird, hat sie die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung zu stellen. Die Pflegekasse ist normalerweise mit der Krankenkasse des Betroffenen verbunden. Um den Antrag zu stellen, können die notwendigen Formulare bei der Pflegekasse angefordert werden. SabaVita Dersau ist für Sie da und steht Ihnen bei Fragen zur Seite!

Leistungen der Kranken- und Pflegekasse

Alle aufgeführten Leistungen bieten wir auch ambulant an. Darüber hinaus besteht gemäß des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) die Möglichkeit, hauswirtschaftliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, falls beispielsweise die Mutter bei Familien mit Kindern erkrankt ist und die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

*Behandlungspflegerische Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse – diese Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Weitere Leistungen

Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.550 Euro für maximal vier Wochen im Jahr, wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen daran gehindert ist, den Pflegedienst zu übernehmen. Diese Ersatzpflege muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann entsprechend des individuellen Bedarfs aufgeteilt werden.

Niederschwelliges Betreuungsangebot

Die Pflegeversicherung bietet demenziell erkrankten Menschen, die zu Hause betreut werden, gemäß ihrem Pflegeleistungsergänzungsgesetz ein zusätzliches Angebot. Ab dem 1. Juli 2008 werden ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag je nach Betreuungsbedarf eingeführt.

Der Betreuungsbetrag beträgt jährlich 1.200,00 Euro (Grundbetrag) und bis zu 2.400,00 Euro (erhöhter Betrag). Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem höheren allgemeinen Betreuungsbedarf im Verhältnis dazu erhalten den erhöhten Betrag. Dieser Betreuungsbetrag kann auch dann beansprucht werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, anstelle der häuslichen Pflege das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen zu lassen, wenn ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einem privaten Pflegedienst sichergestellt wird. Um die Ansprüche der Pflegekasse zu erfüllen, muss die Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden.

Das Ziel dieser Beratung ist die Überprüfung, ob die Pflege im ausreichenden Maße sichergestellt ist, indem beispielsweise Pflegeprobleme angesprochen und der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege empfohlen wird. Über diesen Beratungsbesuch wird ein Protokoll geführt, das unterschrieben an die Pflegekasse geschickt wird. Die Kosten für diese Beratungseinsätze werden von der Pflegekasse übernommen.

Sonstige Leistungen

Nach Bedarf bietet unsere Wohngemeinschaft in Dersau auch Krankengymnastik, Physiotherapie, Fußpflege, Friseurdienstleistungen und mehr an. Des Weiteren bieten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern tägliche Beschäftigungsmöglichkeiten über unsere Betreuungskräfte an.